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Beitragsordnung des Dual Thinking e.V. 

§ 1 Grundsatz 

Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die Gebühren und Umlagen. Sie kann nur durch eine Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden. 

§ 2 Beschlüsse 

2.1 Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Beitrags. 

2.2 Die festgesetzten Beträge werden zum 1. Januar des folgenden Jahres erhoben, in dem der Beschluss gefasst wurde. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann auch ein anderer Termin festgelegt werden. 

§ 3 Beiträge 

3.1 Der Jahresbeitrag für die ordentlichen Mitglieder beträgt 12,00 EUR im Jahr. Der Mitgliedsbeitrag wird für zwölf Monate erhoben und ist jeweils zu Beginn eines Geschäftsjahres im Voraus zu entrichten. 

3.2 Der Jahresförderbetrag der Fördermitglieder beträgt mindestens 150,00 EUR. Dieser Förderbeitrag wird für zwölf Monate erhoben und ist jeweils zu Beginn eines Geschäftsjahres im Voraus zu entrichten. Dieser ist als Spende ausweisbar.

3.3 Bei Vereinsbeitritt bis zum 30. Juni eines Jahres, ist der volle, bei Beitritt ab dem 1. Juli der halbe Jahres -bzw. Förderbeitrag zu entrichten.

3.4 In begründeten Einzelfällen kann der Vorstand auf schriftlichen Antrag des betroffenen Mitglieds eine Reduzierung bzw. den Erlass des Mitgliedsbeitrags beschließen. Der Beschluss gilt für längstens zwei Geschäftsjahre. Der Antrag kann wiederholt gestellt werden. 

3.5 Zur Finanzierung besonderer Vorhaben oder zur Beseitigung finanzieller Schwierigkeiten des Vereins können Umlagen erhoben werden.

3.6 Der Mitgliedsbeitrag ist durch die Mitglieder selbstständig innerhalb des ersten Quartals des neuen Jahres auf das Vereinskonto zu überweisen. 

§ 4 Mahnung

Wenn die Überweisung des Mitgliedsbeitrages nicht bis Ende des ersten Quartals seitens der Mitglieder erfolgt ist, liegt es in der Verantwortung des/r Schatzmeisters/in, die Mitglieder an die Überweisung zu erinnern. Ab der dritten Mahnung kann der/die Schatzmeister/in eine Mahngebühr von 2€ pro Mahnung erheben. 

§ 5 Vereinskonto

Kontoinhaber: Dual Thinking e.V.

Verwendungszweck: Mitgliedsbeitrag, Geschäftsjahr, Vorname Nachname

IBAN: DE87 8205 1000 0163 1510 16

BIC: HELADEF1WEM

Überweisung auf andere Konten sind nicht zulässig und werden nicht als Zahlungen anerkannt. 

§ 6 Beendigung der Mitgliedschaft

6.1 Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss, Tod oder Auflösung der juristischen Person.

6.2 Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber einem vertretungsberechtigten Vorstandsmitglied.

6.3 Die schriftliche Austrittserklärung muss mit einer Frist von einem Monat jeweils zum Ende des Kalendermonatsgegenüber den Vorstandsmitgliedern erklärt werden.

6.4 Ein Ausschluss kann nur aus wichtigem Grund erfolgen. Wichtige Gründe sind insbesondere ein die Vereinsziele schädigendes Verhalten, die Verletzung satzungsmäßiger Pflichten oder Beitragsrückstände von mindestens einem Jahr. Über den Ausschluss entscheiden die Vorstandsmitglieder. Gegen den Ausschluss steht dem Mitglied die Berufung an die Mitgliederversammlung zu, die schriftlich binnen eines Monats an den Vorstand zu richten ist. Die Mitgliederversammlung entscheidet im Rahmendes Vereins endgültig. Dem Mitglied bleibt die Überprüfung der Maßnahme durch Anrufung der ordentlichen Gerichte vorbehalten. Die Anrufung eines ordentlichen Gerichts hat aufschiebende Wirkung bis zur Rechtskraft der gerichtlichen Entscheidung. 

6.5 Bei Austritt bis zum 30.06. des Jahres ist nur der halbe Jahresbeitrag zu entrichten.